Spielwaren-Zertifizierung | Richtlinie 2009/48/EG
Die CE-Kennzeichnung für Spielzeuge gewährleistet die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.
Die Richtlinie 2009/48/EG definiert alle Verpflichtungen, die von den Produkten zu erfüllen sind. Diese gelten übrigens über die gesamte Lebensdauer eines Produkts.
Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung darf nicht in Verkehr gebracht werden.
Zertifizierungsphasen
Schritt 1: Anfangs-Bewertung
Prüfung der technischen Unterlagen mit den Ergebnissen der durchgeführten Analysen und Prüfungen auf Konformität mit der Norm.
Schritt 2: Labor und Vor-Ort-Test
Durchführung von Tests im Labor unter Bezugnahme auf die geltenden Normen.
Überprüfung der Übereinstimmung des Spielzeugs mit der technischen Dokumentation und den Produktionskriterien.
Inspektionsbericht zu den Labor- und Vor-Ort-Tests
Schritt 3: Zertifizierung
Unabhängige Prüfung und Ausstellung der EG-Baumusterprüfbescheinigung.
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