Standard GDO

Die großen Einzelhandelsunternehmen (G.D.O.) sind der wichtigste Referenzmarkt für die Agrarwirtschaft, die Lebensmittelindustrie und die Ernährungswirtschaft.

Die G.D.O. hat durch zahlreiche Zertifizierungen und Referenzmarken eigene Qualitätsstandards eingeführt, die Landwirte oder Verarbeitungsbetriebe einhalten müssen und die strengen Kontrollen unterliegen.

Die Qualitätsstandards lauten wie folgt:

  • Protokoll G.A.P.;
  • Standard B.R.C.;
  • Standard I.F.S.

DAS G.A.P.-PROTOKOLL - GUTE LANDWIRTSCHAFTLICHE PRAXIS

Das G.A.P.-Protokoll ist eine Anforderungsliste, die von der Euro Retailer Produce Working Group (EUREP), dem Verband der großen europäischen Distributoren, definiert wurde.

Sie legt die Kriterien fest, die der landwirtschaftliche Erzeuger erfüllen muss, um Qualitätsstandards zu gewährleisten, die von großen Handelsketten akzeptiert werden.

Folgende landwirtschaftliche Produktionselemente werden dadurch definiert: Auswahl und Rotation der Flächen, Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden, Bewässerungssysteme, Ernteanlagen, Handhabung und Lagerung des Produkts, Sicherheit der Marktteilnehmer usw.

Das G.A.P.-Protokoll gilt für den Obst- und Gemüsesektor, aber auch für den Viehsektor (Rinder, Schafe und Ziegen, Schweine, Geflügel), die Aquakultur, Schnittblumen und Zierpflanzen sowie für Stalltätigkeiten (Melken und Milchlagerung). Unabhängig von den Produktionsmethoden (z.B. Bio) oder der Herkunft des Rohmaterials (D.O.P., I.G.P., S.T.G.).

 


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