
Spielwaren-Zertifizierung | Richtlinie 2009/48/EG
Um die CE-Kennzeichnung an einem Spielzeug anbringen zu können und damit die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, definiert die Richtlinie 2009/48/EG die Verpflichtungen, die in allen Phasen der Lebensdauer des Produkts für Hersteller, Vertreter und Endverbraucher zu erfüllen sind.
Um die CE-Konformität von Spielzeug zu überprüfen, sind die Hersteller verpflichtet, Prüfungen durch vom zuständigen Ministerium zugelassene und der Europäischen Gemeinschaft notifizierte Stellen oder durch akkreditierte Laboratorien durchführen zu lassen.
Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung darf nicht in Verkehr gebracht werden.
Schritt 1: Anfangs-Bewertung
Prüfung der technischen Unterlagen.
Schritt 2: Labor & Vor-Ort-Test
Durchführung von instrumentellen Tests im Labor unter Bezugnahme auf die geltenden Normen.
Überprüfung, ob das Spielzeug den technischen Unterlagen entspricht.
Am Ende des Prüfverfahrens wird ein Prüfbericht ausgestellt.
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