PED-Zertifizierung | Richtlinie 2014/68/EU

Die Richtlinie 2014/68/EU ersetzt ab dem 19. Juli 2016 die bisherige Richtlinie 97/23/EG vom 29. Mai 1997 und stellt die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte dar.

Die Richtlinie gilt für die Auslegung, Herstellung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck PS von mehr als 0,5 bar.
Die der Richtlinie unterliegenden Druckgeräte sind: Behälter, Leitungen, Sicherheitszubehör und Druckzubehör.

Der Hersteller kann die CE-Kennzeichnung an der Maschine anbringen, nachdem er eine technische Dokumentation erstellt, eine geeignete Risikoanalyse durchgeführt und die EG-Konformitätserklärung erstellt hat, die jedem verkauften Modell beigefügt werden muss.

Die Richtlinie legt Kriterien und Methoden für die Bewertung von dauerhaften Verbindungen und von Personal, das den Verbindungen zugewiesen ist (Art. 3.1.2 des Anhangs I), fest, die auch Dritten übertragen werden, d.h. benannten Stellen, die die nach den harmonisierten Normen erforderlichen Prüfungen und Tests durchführen.

Die Richtlinie legt Kriterien und Methoden für die Bewertung von Personal fest, das zerstörungsfreie Prüfungen durchführt (CND - NDT) (Art. 3.1.3 des Anhangs I), die auch Dritten übertragen werden, die die in den harmonisierten Normen vorgeschriebenen Prüfungen durchführen.