Beschränkungen fur Gefährliche Stoffe in Elektro-Und Elektronikgeräten | Richtlinie 2011/65/EG

Die Richtlinie 2011/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 sieht bestimmte Beschränkungen für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vor.

Insbesondere für folgende Stoffe (Gewicht oder Konzentrationsprozentsatz) gelten Einschränkungen:

  • Blei (Pb) 0,1%;
  • Quecksilber (Hg) 0,1%;
  • Cadmium (Cd) 0,01%;
  • Sechswertiges Chrom (Cr6+);
  • Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1%;
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1%.

Die neue RoHS-Richtlinie führt verbindliche CE-Kennzeichnung und Anforderungen an die Konformitätserklärung ein. 

Der Hersteller/Importeur/Vertreiber stellt sicher, dass das geeignete Konformitätsbewertungsverfahren angewandt wurde, und bringt dann die CE-Kennzeichnung am Endprodukt an. Ab Januar 2013 müssen Elektronikprodukte, die mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind, neben den Anforderungen der anwendbaren Einzelrichtlinien (z.B. Niederspannung, ROT, etc.) auch die Anforderungen dieser neuen Richtlinie erfüllen.

Der Geltungsbereich der neuen RoHS-Richtlinie wurde auf neue Produktkategorien im Vergleich zur vorherigen Richtlinie mit unterschiedlichen Fristen ausgedehnt:

  • 22. Juli 2014 Medizinprodukte, Kontroll- und Überwachungsinstrumente;
     
  • 22. Juli 2016 In-vitro-Diagnostika Medizinprodukte;
     
  • 22. Juli 2017 Industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente;
     
  • 22. Juli 2019 Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht zu den vorgenannten Kategorien gehören.

 


Serviceleistungen von MTIC InterCert Srl.

Kontaktieren Sie unsere Büros in Rho (MI), um ein Angebot anzufordern.

t. +39 02 97071800 - m. info@mtic-group.org