ATEX Zertifizierung | Direttiva 2014/34/UE

Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, die ab dem 20. April 2016 die bisherige Ausgabe 94/9/EG vom 23. März 1994 ersetzt, gilt für Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

Der Hersteller ist für die Konformität des Produktes mit den in der Richtlinie festgelegten grundlegenden Sicherheitsanforderungen verantwortlich, deren Einhaltung durch die vollständige Anwendung der harmonisierten Normen gewährleistet wird, die solide Bauvorschriften sowie Prüf- und Bewertungsmethoden festlegen.

Der Hersteller kann die CE-Kennzeichnung an den Geräten anbringen, nachdem er eine technische Dokumentation erstellt, eine angemessene Risikoanalyse durchgeführt und die EG-Konformitätserklärung erstellt hat.

Die Richtlinie 2014/34/EU, insbesondere die vorherige Ausgabe 94/9/EG, wird häufig mit der Richtlinie 99/92/EG in Verbindung gebracht: Diese enthält die Mindestanforderungen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern, welche dem Risiko explosionsgefährdeter Bereiche ausgesetzt sein könnten. Die Richtlinie enthält auch Informationen über die Einstufung von gefährlichen Bereichen.

 


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